Patente

Technische Schutzrechte wie Patente und Gebrauchsmuster sind unsere Kernkompetenz. WILDANGER berät zu ihrer Durchsetzung im Falle von Verletzungshandlungen, aber auch bei der Verteidigung gegen die Inanspruchnahme aus technischen Schutzrechten. Im Rahmen dieser Durchsetzung bzw. Verteidigung kommt uns die Aufgabe zu, auch hochkomplexe technische Sachverhalte insbesondere für die Richter, die kein technisches Studium durchlaufen haben, verständlich aufzubereiten. Dies stellt eine der Kernkompetenzen aller bei WILDANGER tätigen Rechtsanwälte dar, die diese durch jahre-, teilweise jahrzehntelange berufliche Tätigkeit ausschließlich auf diesem Gebiet erworben haben. Die zahlreichen richtungsweisenden Gerichtsentscheidungen, an denen WILDANGER in der Vergangenheit beteiligt war und die wir für unsere Mandanten erstritten haben, belegen dies.

Unsere Mandanten, die uns – sei es als Kläger oder Beklagter – ihre wichtigsten Prozesse anvertrauen, kommen aus aller Welt und aus allen erdenklichen Industriezweigen, wie z.B. aus den Bereichen Telekommunikation, Pharma, Biotech, Chemie, Elektronik, Automotive, Maschinenbau, Medizintechnik, Optik, Recycling, Konsumgüter.

Neben der forensischen Vertretung in Verletzungsverfahren sind wir für unsere Mandanten auch – begleitend – in oftmals zu solchen Verletzungsverfahren parallel anhängigen Rechtsbestandsverfahren vor dem deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt sowie dem Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof tätig. Sollte die Auseinandersetzung nicht vor den ordentlichen Gerichten, sondern z.B. im Rahmen einer Mediation oder einem Schiedsverfahren stattfinden, verfügen wir auch insoweit über die zur Interessenwahrung unserer Mandanten erforderliche Erfahrung vor solchen Spruchkörpern; mehr zu alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten hier

Zudem beraten wir auch bei ggfs. erforderlichen Besichtigungsverfahren zur Erlangung von Beweismitteln für Verletzungshandlungen und betreuen Grenzbeschlagnahmeanträge, um die Einfuhr patentverletzender- aber auch andere Schutzrechte (wie z.B. Marken und Designs) verletzender Produkte in die EU zu verhindern. 

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung im Rahmen sog. Vindikationsverfahren, also Verfahren, bei denen es entweder um Ansprüche auf vollständige Übertragung von technischen Schutzrechten oder die Einräumung zumindest einer Mitinhaberschaft daran geht. 

Im Bereich der Telekommunikation verfügen wir aufgrund einer Vielzahl erfolgreich geführter Verfahren zudem über eine ganz besondere Expertise bei der Durchsetzung von bzw. der Verteidigung gegen Ansprüche aus sog. standardessentiellen Patenten (SEPs) und den in diesem Zusammenhang bedeutsamen FRAND-Vorgaben der deutschen und europäischen Rechtsprechung.

Darüber hinaus kennen wir uns mit der Koordination grenzüberschreitender, parallel in mehreren Jurisdiktionen anhängiger Verletzungsverfahren bestens aus und betreuen solche Mandate durch Kooperation mit ausländischen Partnerkanzleien, mit denen wir seit Langem erfolgreich zusammenarbeiten, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten auch über Deutschland hinaus zu wahren und durchzusetzen.

Schließlich verfügt WILDANGER über umfangreiche Erfahrung in der Verwertung vorgenannter Schutzrechte, insbesondere durch ihre Aus- bzw. Einlizenzierung, sei es im Rahmen von reinen Lizenzverträgen oder im Zusammenhang mit über die reine Lizenzierung hinausgehenden Vertragsgestaltungen, wie etwa bei Kooperationen zu Forschung und Entwicklung sowie vielen weiteren denkbaren Vertragsformen zur Verwertung Geistigen Eigentums. Zur Expertise bei Lizenzen sowie sonstige vertragsrechtlichen Fragestellungen siehe auch hier.