UWG/Unlauterer Wettbewerb
Das auf dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) basierende Lauterkeitsrecht regelt das Verhalten der Marktteilnehmer untereinander. Seine Beachtung ist sowohl für produzierende als auch für Handelsunternehmen von entscheidender Bedeutung; denn eine Nichtbeachtung kann schwerwiegende Folgen haben, da in Wettbewerbssachen insbesondere durch einstweilige Verfügungen durchgesetzte Unterlassungsansprüche drohen, die auch zum Rückruf verpflichten können.
Insbesondere Nachahmungen können unter bestimmten Voraussetzungen auf der Grundlage des Wettbewerbsrechts angegriffen werden, selbst dann also, wenn keine Sonderschutzrechte wie Patente, Designs bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder Marken (mehr) bestehen. Auf der Grundlage des Wettbewerbsrechts können Wettbewerber aber auch wegen irreführender bzw. unzulässiger vergleichender Werbung oder herabsetzender Aussagen in Anspruch genommen werden.
WILDANGER berät und vertritt zu allen Fragen des Wettbewerbs-/ Lauterkeitsrechts, ob als Anspruchsteller oder als Anspruchsgegner, ob außergerichtlich oder im Zuge von Gerichtsverfahren. Auch in diesem Bereich zählen wir national wie international tätige Unternehmen - von kleinen mittelständischen Unternehmen bis hin zu Großkonzernen - zu unseren Mandanten.