Marken

WILDANGER berät – außergerichtlich wie auch forensisch – umfassend zu Marken, Unternehmenskennzeichen und geographischen Herkunftsangaben. Bei der Durchsetzung und Verwertung dieser Rechte des Geistigen Eigentums zählt WILDANGER national wie international tätige Inhaber - von mittelständischen Unternehmen bis zu Großkonzernen -  zu unseren Mandanten. Dies gilt sowohl für deutsche Marken als auch für Gemeinschafts- und international registrierte Marken.

Ebenso gehört es zu unseren Aufgaben, unsere Mandanten außergerichtlich wie auch gerichtlich zu beraten und zu verteidigen, wenn sie aus solchen Schutzrechten in Anspruch genommen werden.

WILDANGER war an einer Vielzahl von wegweisenden markenrechtlichen Entscheidungen beteiligt, unter anderem auch des Europäischen Gerichtshofes (z.B. „Thomson Life“). Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten vor allen deutschen Gerichten, die für Marken- bzw. Gemeinschaftsmarkenstreitverfahren zuständig sind sowie dem Gericht der Europäischen Union (EuG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), z.B. in Klageverfahren gegen Entscheidungen der Beschwerdekammern des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).

Neben der gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen ist WILDANGER auch im Umgang mit Grenzbeschlagnahmeanträgen versiert, um die Einfuhr von Verletzungsprodukten durch den Zoll zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu verhindern. Entsprechendes gilt für die Erwirkung von Durchsuchungsanordnungen und Beschlagnahmen zur Sicherung von Beweismitteln.

Schließlich hat WILDANGER umfangreiche Erfahrung in der Verwertung vorgenannter Schutzrechte, insbesondere durch ihre Aus- bzw. Einlizenzierung, sei es im Rahmen von reinen Lizenzverträgen oder im Zusammenhang mit über die reine Lizenzierung hinausgehenden Vertragsgestaltungen, wie etwa Kooperationen, etc. Zur Expertise bei Lizenzen sowie sonstige vertragsrechtlichen Fragestellungen siehe auch hier.