Designs

Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmuster gehören ebenfalls zu unseren Kerngebieten.

Auch hier beraten wir unsere Mandanten außergerichtlich und vertreten sie in Gerichtsverfahren. Wie im Bereich des Markenrechts sind auch bei der Durchsetzung und Verwertung von Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmustern national wie international tätige Inhaber – von mittelständischen Unternehmen bis zu Großkonzernen – unsere Mandanten. 

Ebenso gehört es zu den Aufgaben von WILDANGER, unsere Mandanten außergerichtlich wie auch gerichtlich zu beraten und zu verteidigen, wenn sie aus solchen Schutzrechten in Anspruch genommen werden.

In diesem Zusammenhang vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor allen deutschen Gerichten, die für Design- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterverfahren zuständig sind sowie dem Gericht der Europäischen Union (EuG) bzw. dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), z.B. in Klageverfahren gegen Entscheidungen der Beschwerdekammern des Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).

Neben der außer- bzw. gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen basierend auf Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmustern ist WILDANGER bestens vertraut mit der Betreuung von Grenzbeschlagnahmeanträgen zur frühestmöglichen Verhinderung der Einfuhr von Verletzungsprodukten wie aber auch der Erwirkung von Beweissicherungsanordnungen.

Schließlich haben wir umfangreiche Erfahrung in der Verwertung vorgenannter Schutzrechtspositionen, insbesondere durch ihre Aus- bzw. Einlizenzierung, sei es im Rahmen von reinen Lizenzverträgen oder im Zusammenhang mit über die reine Lizenzierung hinausgehenden Vertragsgestaltungen, wie etwa Kooperationen, etc. Zur Expertise bei Lizenzen sowie sonstige vertragsrechtlichen Fragestellungen siehe auch hier.