Arbeitnehmererfindungsrecht

90 % aller Erfindungen in Deutschland sollen auf Arbeitnehmererfindungen zurückgehen. Liegt eine solche vor oder ist die Anwendung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vertraglich vereinbart worden (wie oft bei Geschäftsführern oder anderen Personen, die keine Arbeitnehmer sind, der Fall), bestehen zahl- und weitreichende Rechte und Pflichten zwischen dem Erfinder auf der einen und dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn auf der anderen Seite. 

WILDANGER berät umfassend zu sämtlichen Aspekten des Arbeitnehmererfindungsrechts: Hierzu zählen unter anderem die Zuordnung von Arbeitnehmererfindungen nach dem altem und dem neuem Arbeitnehmererfindungsgesetz, die Vergütungsbemessung und die Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern, aber auch die Gestaltung von Vereinbarungen mit Geschäftsführern, Gesellschaftern, Hochschulen, Professoren, Praktikanten sowie Kooperationspartnern im Hinblick auf von solchen Personen gemachte Erfindungen. Des Weiteren erstreckt sich die Beratung und Vertretung auf Miterfinderfragen sowie Vindikationsverfahren im Falle unberechtigter Schutzrechtsanmeldungen.

Einen weiteren Schwerpunkt mit besonderer Expertise von WILDANGER bildet die Entwicklung sog. Rechteabkauf- und (Pauschal-)Vergütungssysteme für international tätige Konzerne wie auch den Mittelstand und Forschungseinrichtungen.

Unsere Mandanten, zu denen national und international aufgestellte und tätige Unternehmen aus aller Welt und aller Größenordnungen, aber auch Einzelpersonen, gehören, vertreten wir außergerichtlich, insbesondere aber auch in etwaigen Gerichtsverfahren sowie in Verfahren vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Darüber hinaus bieten wir für unsere Mandanten bei Bedarf Inhouse-Schulungen zum Arbeitnehmererfindungsrecht sowie den neuesten Entwicklungen auf diesem Rechtsgebiet an.