Stefan Berkemeier

Stefan Berkemeier berät und vertritt nationale und internationale Mandanten in allen streitigen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Durchsetzung von und Verteidigung gegen technische Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster). Dies umfasst insbesondere Patentverletzungsverfahren mit parallelen Rechtsbestandsverfahren.

Herr Berkemeier hat eine Vielzahl von Patentverletzungsverfahren in verschiedenen technischen Bereichen betreut (z.B. Maschinenbau, Computertechnik, Telekommunikation, pharmazeutische Herstellung, Automotive). Dazu gehört eine Reihe von grenzüberschreitenden Verletzungsverfahren, betreffend standardessentielle Patente („SEPs“) und den sog. „FRAND-Einwand“, die Schnittstelle zwischen Patent- und Kartellrecht.

Curriculum Vitae

Stefan Berkemeier studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Im Rahmen seines Studiums erwarb er die Zusatzausbildung „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“. Sein anschließendes Referendariat absolvierte er u.a. am Landgericht Münster und in einer der führenden internationalen Wirtschaftskanzleien. Anfang 2018 nahm er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt bei Wildanger Kehrwald Graf von Schwerin & Partner auf.

Exemplarische Mandate

  • Beratung und gerichtliche Vertretung eines weltweit führenden Herstellers von   Hausgeräten in Patentverletzungsverfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren, sowie damit zusammenhängenden Einspruchsverfahren
  • Strategische Beratung und gerichtliche Vertretung von Inhabern standardessentieller Patente in mehreren Verletzungsverfahren in der Telekommunikations- und Automobilindustrie und in damit zusammenhängenden Einspruchs- und Nichtigkeitsklageverfahren
  • Verteidigung eines Weltmarktführers aus dem Bereich der pharmazeutischen Herstellung in einem Patentverletzungsverfahren und Beratung in einem damit zusammenhängenden Einspruchsbeschwerdeverfahren
  • Strategische Beratung und außergerichtliche Vertretung eines international tätigen Unternehmens aus dem Bereich der Elektrotechnik in verschiedenen Patentverletzungsfällen
  • Verteidigung eines mittelständischen Technologieführers aus dem Bereich Maschinenbau in einem Verletzungsverfahren und Beratung in einem damit zusammenhängenden Nichtigkeitsklageverfahren 

Mitgliedschaften

Stefan Berkemeier ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), sowie des Düsseldorfer Anwaltvereins.

Sprachen

Deutsch, Englisch

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