Jörg Schmidt, Partner

Jörg Schmidt vertritt und berät seit mehr als 15 Jahren sowohl im Patentrecht als auch im Marken-, Wettbewerbs- und Designrecht. Ferner ist er im Urheberrecht tätig.

Aufgrund seiner umfangreichen forensischen Tätigkeit verfügt er über weitreichende Prozesserfahrung vor den maßgeblichen nationalen Gerichten, insbesondere auch in Eil- und Besichtigungsverfahren. Daneben ist Jörg Schmidt in zahlreichen Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union/Europäischen Gerichtshof aufgetreten. Er ist zudem Experte in Grenzbeschlagnahmeverfahren.

Andere über uns

Jörg Schmidt wird empfohlen in Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017/2018: „hat in Düsseldorf einen guten Ruf für entsprechende Fälle“ (Soft-IP), IAM Patent 1000 2018: „Joerg Schmidt is popular across the board; he has the creativity and powers of recall to succeed in thorny cases.“

Curriculum Vitae

Jörg Schmidt studierte Rechtswissenschaften in Münster und absolvierte dort die Zusatzausbildung „Gewerblicher Rechtsschutz“. Nach dem 1. Staatsexamen war er in einer renommierten Kölner Kanzlei im Bereich gewerblicher Rechtsschutz/Presserecht tätig. Anschließend folgte das Referendariat mit Stationen in Münster, Köln und San Francisco. 2002 erhielt er die Zulassung als Rechtsanwalt in Düsseldorf und nahm im gleichen Jahr seine Tätigkeit als Anwalt bei Wildanger Kehrwald Graf von Schwerin & Partner auf. Dort ist er seit 2008 Partner.

Mitgliedschaften

Jörg Schmidt ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Deutschen Landesgruppe der Internationalen Vereinigung zum Schutz des Geistigen Eigentums (AIPPI) sowie der Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VPP).

Exemplarische Mandate

  • Mehrere Patentverletzungsverfahren im Bereich Medizintechnik
  • Patentverletzungsverfahren im Bereich Telekommunikation (SEP)
  • Vertretung eines DAX30-Unternehmens vor dem Gericht der Europäischen Union zum Rechtsbestand eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
  • Vertretung eines führenden Technologiekonzerns in Verletzungsverfahren betreffend Gemeinschaftsgeschmacksmuster und wettbewerbswidriger Nachahmung

Sprachen

Deutsch, Englisch

 

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