Dr. Alexander Reetz, LL.M. IP, Partner

Dr. Alexander Reetz, LL.M. ist seit seiner Anwaltszulassung im Jahre 2008 im gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Prozessführung in patentrechtlichen Verletzungs- und Rechtsbestandsverfahren und die Koordinierung von Prozesskampagnen bei der Durchsetzung größerer Schutzrechtsportfolien sowie auch die Verteidigung dagegen. 

Dr. Reetz hat seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, unter anderem, führende Unternehmen aus dem Telekommunikationssektor in einer Vielzahl patentrechtlicher Auseinandersetzungen erfolgreich vor Gericht sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite vertreten. Er verfügt über umfangreiches Hintergrundwissen und langjährige Erfahrung in Streitigkeiten dieser Art, die zumeist gleichzeitig in verschiedenen Jurisdiktionen ausgetragen werden und vielfach – im Falle der Geltendmachung sog. standardessentieller Patente – auch eine kartellrechtliche Dimension aufweisen (Stichwort: FRAND-Lizenzverhandlungen).

Dr. Reetz unterstützt zudem eine Vielzahl von Unternehmen aus diversen anderen technologieaffinen Branchen. Unter den von ihm derzeit vertretenen Unternehmen befinden sich etwa Inhaber großer Schutzrechtsportfolien (SEPs und/oder non-SEPs) in den Bereichen Datenübertragung (WiFi, 4G, 5G), Cloud-Computing, Digital Rights Management, Speicherchips und Sprachcodierung, ein führender Hersteller von Smart-Grid-Infrastrukturkomponenten, ein Chiphersteller, bekannte Hersteller von Kitchen Appliances und ein familiengeführtes Unternehmen auf dem Gebiet des Coffee Vending.

Andere über uns

JUVE German Commercial Law Firms Handbook (2022) berichtet über Dr. Reetz als “often recommended” (“super capable lawyer”, “strong briefs”, “first‐rate”; “an excellent addition to the firm”; competitors). Von Managing Intellectual Property IP Stars wurde er als “Patent star” (2019-2022) und “IP star” ausgezeichnet (2021-2022), von IAM Patent 1000 (2020-2022) wird er als „Leading Professional“ geführt. Die Wirtschafswoche führt Dr. Reetz in der Liste der „renommiertesten Patentrechtsanwälte“ (2021). Das Handelsblatt/Best Lawyers empfiehlt Dr. Reetz regelmäßig (2015-2022) als „Rechtsanwalt für Intellectual Property“.

Curriculum Vitae

Dr. Alexander Reetz, LL.M., geb. 1977 in Köln, studierte Rechtswissenschaften in Köln, Aberdeen (UK) und Stellenbosch (RSA). Nach seinem ersten Staatsexamen (2003) arbeitete er promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter (Prof. Dr. Michael Sachs, Prof. Dr. Bernhard Kempen) an der juristischen Fakultät der Universität zu Köln (2003-2005) und wurde dort zu einer grundrechtsdogmatischen Untersuchung des Hochschulerfinderrechts zum Dr. iur. promoviert (2006). Im Anschluss daran erwarb Dr. Reetz den Abschluss Magister Legum im Schwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz (LL.M. IP) von der University of Aberdeen (2007).

Nach juristischem Vorbereitungsdienst (2007-2008) und Assessorexamen (2008) am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen bei der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Patentstreitkammer), beim Bundesministerium der Justiz (Abteilung für Patent- und Erfinderrecht) und bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in New York (im Bereich Patentstreitverfahren) wurde Dr. Reetz im Jahre 2008 in die Rechtsanwaltschaft aufgenommen.

Danach war Dr. Reetz – bis zu seiner Aufnahme in die Partnerschaft bei Wildanger im Jahre 2019 – mehr als 10 Jahre lang als Prozessanwalt für Patentrecht (seit 2016 als Counsel) in einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf tätig. 

Mitgliedschaften und Veröffentlichungen

Dr. Reetz ist Mitglied der der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie der Deutschen Landesgruppe der Internationalen Vereinigung zum Schutze des Geistigen Eigentums (AIPPI).

Veröffentlichungen (Auswahl):

  • The power of national courts and the Unified Patent Court to grant injunctions: a comparative study
    Journal of Intellectual Property Law & Practice, Volume 10, Issue 3, March 2015, Pages 180–190
  • Die Befugnisse der nationalen Gerichte unter dem EPÜ und des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) nach Artikel 63 (1) EPGÜ zum Erlass von Unterlassungsverfügungen – eine rechtsvergleichende Untersuchung
    GRUR Int. 2015, 210
  • A pan-European guide to obtaining evidence
    Managing IP Correspondent March 01, 2009
  • Die Regelung des § 42 Nr. 1 ArbEG auf dem "verfassungsrechtlichen Prüfstand"
    Wissenschaftsrecht Bd. 41 (2008) S. 188-205
  • Erfindungen an Hochschulen (Monographie)
    Dt. Hochschulverband, Bonn (2006)

Exemplarische Mandate

  • Durchsetzung nicht-standardessentieller Patente (non-SEPs) gegen Anbieter einer bekannten mobile Dating-Plattform und gegen Anbieter bekannter Online-Games. 
  • Strategische Beratung und gerichtliche Vertretung von Inhabern gemischter Schutzrechtsportfolien (SEPs, non-SEPs) in patentrechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Führung einer patentrechtlichen Klagekampagne gegen Wettbewerber eines bekannten Familienunternehmens im Bereich der Aufstellung von Kaffeeautomaten (Public Vending).   
  • Erwirkung von Arrestbefehlen und Pfändung von Patenten zugunsten des beklagten Mobilfunknetzbetreibers zur Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen gegen klagende (aber erfolglose) Patentinhaber.
  • Gleichzeitige Erwirkung komplementärer Beweissicherungsverfügungen und Beschlagnahmen in Deutschland, den Niederlanden, China und den USA gegen ein international agierendes Netzwerk von Produktpiraten auf dem Ersatzteilmarkt wegen der vorsätzlichen Verletzung der Patent- und Urheberrechte eines führenden OEM-Herstellers von Schiffsmotoren.
  • Führung einer Vindikationsklage für den (Mit-)Inhaber des Rechts an einer Erfindung wegen der unberechtigten Schutzrechtsanmeldung durch den nicht-(allein)berechtigten Kooperationspartner.

Sprachen
Deutsch, Englisch

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